Unsere Satzung

Präambel

Der Ortsverband Leutkirch der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN versteht sich als Teil der politischen Strömung, die sich für ökologische und soziale Ziele sowie für mehr Mitwirkung der Menschen an politischen Entscheidungen einsetzt.

Aufgabe ist es, grüne Politik in Leutkirch umzusetzen und in die Bevölkerung zu tragen. Der Ortsverband orientiert sich an den Leitlinien grüner Kommunalpolitik und basiert auf dem Grundsatzprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

§ 1 Name und Sitz
  1. Name des Ortsverbands ist „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ortsverband Leutkirch“. Die Kurzbezeichnung lautet „Grüne Leutkirch (OV)“.
  1. Der Ortsverband ist eine Untergliederung der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kreisverband Wangen, und damit Teil des Landesverbands Baden-Württemberg, sowie des Bundesverbands BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
  1. Der Ortsverband regelt seine Angelegenheiten im Rahmen dieser Satzung. Wo keine eigene Regelung besteht, gilt die Satzung des Kreisverbands. Sitz des Ortsverbands ist Leutkirch im Allgäu.

§ 2 Mitgliedschaft
  1. Mitglied kann jede*r werden, der*die die politischen Grundsätze von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anerkennt und keiner anderen Partei angehört.
  1. Die Mitgliedschaft wird schriftlich (Formular) beim Vorstand des Ortsverbands beantragt. 
  1. Über die Aufnahme entscheiden der Kreis- bzw. der Ortsverbandsvorstand
  1. Alle Belange der Mitgliedschaft (Pflege der personenbezogenen Daten, die Verwaltung und Einzug der Mitgliedsgebühren) obliegen dem Kreisvorstand. Der Ortsverbandsvorstand wird vom Kreisvorstand aktuell über die Mitgliederverwaltung des OV informiert.
  1. Jedes Mitglied hat das Recht, sich im Rahmen der Satzung an der politischen Willensbildung, den Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen und die Pflicht die Ziele und Grundsätze von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu unterstützen.

§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft
  1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  1. Der Austritt kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Kreis- bzw. Ortsverbandsvorstand erklärt werden. Er ist sofort wirksam.
  1. Die Regelungen über die Streichung der Mitgliedschaft und der Ausschluss sind in der Satzung des Kreisverbands Wangen im Allgäu geregelt und werden hiermit übernommen.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
  1. Jedes Mitglied hat folgende Rechte:
    • Mitwirkung an der Willensbildung im Ortsverband und auf allen weiteren Partei-ebenen im Rahmen der Gesetze und Satzungen 
    • aktives und passives Wahlrecht für Aufgaben und Ämter innerhalb des Ortsverbandes und der Partei innerhalb der Satzungen
    • Mitwirkung und Wahl bei der Listenaufstellung von Kandidat*innen für Kreis-, Gemeinde- und Ortschaftsräte und das Recht selbst zu kandidieren
  1. Jedes Mitglied hat folgende Pflichten:
  1. Anerkennung der Grundsätze und Ziele von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  2. Anerkennung satzungsgemäß gefasster Beschlüsse der Parteiorgane
  3. Vertretung des Ortsverbands
  4. Entrichtung des Mitgliedsbeitrags

§ 5 Aktive Nichtmitglieder
  1. Alle Bürger*innen können in Form einer freien Mitarbeit als Freund*in im Ortsverband mitwirken.
  1. Sie haben die Möglichkeit, sich an der Willensbildung zu beteiligen und werden umfassend informiert.
  1. Sie haben kein Wahlrecht bei der Wahl des Vorstands, kein Stimmrecht bei allen Gremien der Partei und können nicht Delegierte sein.
  1. Sie können jedoch für die Liste BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den Kreistag, Gemeinderat und Ortschaftsrat kandidieren.

§ 6 Organe

Organe des Ortsverbands sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand und
  • der Beirat

§ 7 Mitgliederversammlung
  1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Ortsverbands.
  1. Der Ortsvorstand beruft die Mitgliederversammlung mit der jeweiligen Tagesordnung und einer Frist von 14 Tagen ein.
  1. Form der Einladung per E-Mail und/oder schriftlich.
  1. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig bei Anwesenheit von 20% der Mitglieder des Ortsverbands.
  1. Die Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung sind:
  • Wahl des Vorstands in geheimer Abstimmung
  • Verabschiedung der Satzung mit 2/3 der abgegebenen Stimmen
  • Beschlussfassung über den Rechenschaftsbericht und die Entlastung des Vorstands
  • Beschlussfassung über Auflösung, Fusion oder die Aufgliederung in mehrere Ortsverbände mit 2/3 der abgegebenen Stimmen (in geheimer Wahl)
  • die Beschlüsse sind zu protokollieren
  • Wahl der Kandidat*innen für die Kreis- und Gemeinderatslisten in der Nominierungsversammlung
  • die Nominierungsversammlung muss auf Grundlage des Kreis- und Gemeindewahlrechts Baden-Württemberg durchgeführt werden

§ 8 Vorstand des Ortsverbands
  1. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Die Vorsitzenden werden entsprechend dem Frauenstatut (Vorstandsplatz 1 Frauenplatz, Vorstandsplatz 2 offener Platz, Vorstandsplatz 3 Frauenplatz) der Partei in drei getrennten geheimen Wahlgängen gewählt
  1. Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt.
  1. Die Vorstände sind gleichberechtigt und können den Ortsverband in allen Angelegenheiten nach innen und außen vertreten.
  1. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
  1. Die Nachwahl bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstands erfolgt durch die Mitgliederversammlung und erstreckt sich nur auf die restliche Amtszeit
  1. Finanzwirksame Beschlüsse bedürfen der Genehmigung des*der Kreisschatzmeisters*Kreisschatzmeisterin.
  1. Die Beschlüsse sind zu protokollieren.
§ 9 Beirat des Vorstands
  1. Der Beirat hat beratende Funktion für den Vorstand und für die gewählten Mandatsträger*innen.
  1. Der Beirat sollte möglichst die gesamte politische Bandbreite des Ortsverbands abbilden.
  1. Beiräte können Mitglieder und Nichtmitglieder sein.
  1. Beiräte werden von Mitgliedern vorgeschlagen.
  1. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
  1. Gewählte grüne Kreis-, Ortschafts- und Gemeinderäte sollen im Beirat mitwirken.
  1. Die Beschlüsse sind zu protokollieren.
  1. Der Beirat wählt aus seinem Kreis eine*n Sprecher*in des Beirats.
§ 10 Treffpunkt Grünes Leutkirch
  1. Ziel ist eine gute Bürgerbeteiligung bei allen Vorhaben und Beschlüssen zu erzielen.
  1. Der regelmäßig stattfindende „Treffpunkt Grünes Leutkirch (TGL)“ ist eine Plattform zur Beteiligung der Leutkircher Bürgerschaft an den Entscheidungsprozessen des Ortsverbands und der Grünen Fraktion.
  1. Der Vorstand des Ortsverbands stimmt mit dem Fraktionsvorstand die Themen für den Treffpunkt ab.
  1. Leitung/Durchführung des TGL wird je nach Tagesordnung abgestimmt.

§ 11 Wahlen
  1. Der Ortsverband kann über Wahlbündnisse entscheiden, dazu bedarf es jedoch der Zustimmung des Kreisverbandes.
  1. Bewerber*innen zu öffentlichen Wahlen werden entsprechend der betreffenden Wahlgesetze in geheimer Wahl durch die Mitgliederversammlung (Nominierungsversammlung) berufen.
  1. Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und freien Plätzen zu besetzen (siehe Frauenstatut BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
  1. Bewerber*innen können Mitglieder und Nichtmitglieder sein.

§ 12 Kasse, Mitgliederverwaltung
  1. Die Mitgliederverwaltung obliegt dem Kreisverband Wangen im Allgäu.
  1. Die Mitgliedsbeiträge sind an die Kreiskasse zu entrichten.
  1. Der Ortsverband Leutkirch führt keine eigene Kasse.

§ 13 Beauftragte*r Internetauftritte

  1. Der Vorstand kann eine*n Beauftragte*n sowie eine*n Stellvertreter*in für die Internetpräsenz, Internetdienste und Onlinedienste berufen.
  1. Zu den Aufgaben gehören die Pflege unserer Homepage „gruene-leutkirch.de“ und der Auftritt in ausgewählten sozialen Netzen.

§ 14 Wirksamkeit

Diese Satzung tritt am 19.März 2022 in Kraft. Die Amtszeiten der Vorstände bleiben davon unberührt.